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Betrug im Internet – Täglich die gleiche Masche

Geschrieben in Recht & Gesetz am 19 Februar 2009

Immer häufiger gibt es Internetseiten mit Gewinnspielen und diversen anderen „angeblich“ kostenlosen Angeboten. Viele Menschen nehmen in der Hoffnung etwas kostenlos zu erhalten daran teil. Doch nachdem die Daten preisgegeben wurden hören sie nie wieder etwas von einem Gewinnspiel sondern erhalten sogar Rechnungen und Mahnungen.
Wie das möglich ist? – Internetbetrug der neusten Generation.

Vorgehensweise von Betrügern

Die Vorgehensweise von Betrügern ist dabei ganz einfach.
Zuerst versucht man durch verschiedene, angeblich kostenlose Angebote die Daten von Benutzern (E-Mail Adresse oder Anschrift) zu ermitteln. Dies können Gewinnspiele oder Downloadseiten sein.
Bei Downloadseiten werden die Daten abgefragt und danach gelangt man zum kostenlosen Programm. Die wenigsten Benutzer scrollen dabei bis zum Seitenende wo kleingeschrieben darauf aufmerksam gemacht wird, dass Ihre IP-Adresse geloggt (gespeichert) wurde und das Programm welches Sie herunterladen möchten kostenlos ist. Jedoch wird darauf hingewiesen das der durch den Download verursachte Traffic Geld kostet.
Meist wird in diesem Zusammenhang auch gleich ein Jahresvertrag abgeschlossen.

Durch Gewinnspielwerbung in der Benutzer dann seine Anschrift einträgt haben die Betrüger alle notwendigen Daten.
Bereits nach wenigen Tagen erhielten so viele Menschen Rechnungen bzw. sogar direkt Mahnungen zur Zahlungsaufforderung von Dienstleistungen die Sie evtl. nicht einmal genutzt haben.
In diesen Briefen wird in der Regel eine IP-Adresse genannt die Ihnen gehören soll.
Das Schreiben ist so aufgebaut das dem Leser dabei massiv Angst und Druck gemacht wird.

Einige Menschen bezahlen allein aus Angst, obwohl die im Schreiben genannten Dienstleistungen nie benutzt wurden.

Doch dies ist noch nicht alles. Die Betrüger senden den Benutzern die nicht auf die Rechnung reagieren weiterhin Mahnungen. In einigen der uns bekannten Briefe ist sogar von Schufa-Einträgen und Inkassounternehmen die Rede. Um die Zahlung zu erleichtern werden auch Ratenzahlungen angeboten.

Gesetzliche Grundlagen

Ein Vertrag kommt erst bei Einwilligungsbewusstsein zustande d.h. ein solcher Vertrag ist nicht gültig, wenn der Benutzer nicht über die angebotene Dienstleistung aufgeklärt und die Kosten versteckt sind.
Wie bei jedem Vertrag hätte man auch in diesem Falle ein 14 tägiges Widerrufsrecht, welches man nicht außer Kraft setzen kann.
Sobald man jedoch die erste Rate von einer Ratenzahlung bezahlt kommt ein Vertrag zustande, weil durch die Bezahlung die Regeln akzeptiert und der Vertrag als akzeptiert gilt. In diesem Falle ist ein Widerruf ausgeschlossen.

Ich habe eine Rechnung / Mahnung erhalten was soll ich machen?

  • Ruhe bewahren und nicht auf die Briefe reagieren
  • Im Internet nach anderen Leuten schauen, welche eventuell eine ähnliche Rechnung der selben Firma erhalten haben.
  • Experten raten – Niemals Zahlen
    Lassen Sie sich nicht mit Schufa-Einträgen oder Inkassounternehmen drohen. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert muss man dagegen angehen.

Tipps um sich vor Internetbetrügern zu schützen

  • Laden Sie nach Möglichkeit kostenlose Software direkt über den Hersteller und meiden Sie so Anmeldeseiten.
  • Schützen Sie mit Kindersicherungsprogrammen Ihre Kinder vor Erotikseiten die oftmals kostenpflichtig sind

Hinweis: Dieses Thema wurde ich von uns geschrieben sonder uns zugesand. Wir haben es geringfügig angepasst. In diesem Artikel geht es im den Bereich Recht & Gesetz. Aus diesem Grund wollen wir noch einmal sagen, dass es sich bei dem oberigen Beitrag um keine Rechtsberatung  handelt. Wer eine Rechtsberatung möchte, sollte sich entweder bei einem Anwalt erkundigen oder von Forum von Frag-einen-Anwalt nachfragen.

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